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   VerfGH Bayern, 15.02.1961 - 23-VII-60   

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https://dejure.org/1961,1370
VerfGH Bayern, 15.02.1961 - 23-VII-60 (https://dejure.org/1961,1370)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.1961 - 23-VII-60 (https://dejure.org/1961,1370)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 1961 - 23-VII-60 (https://dejure.org/1961,1370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DÖV 1961, 310
  • VerfGH 14, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08

    1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem

    Der Verfassungsgerichtshof habe sich in seiner Entscheidung vom 12. August 1994 (VerfGH 47, 184) zur Sitzverteilung bei den Bezirkswahlen zwar am Rande mit dem Problem der Überaufrundung befasst, sich dabei aber darauf beschränkt, auf seine frühere Entscheidung vom 15. Februar 1961 (VerfGH 14, 17) hinzuweisen.

    Der Verfassungsgerichtshof hat die damalige Popularklage unter dem Gesichtspunkt der Wiederholung als unzulässig abgewiesen und dabei auf seine Entscheidungen vom 15. Februar 1961 (VerfGH 14, 17), vom 26. Juli 1984 (BayVBl 1985, 115) sowie vom 24. April 1992 (VerfGH 45, 54) Bezug genommen und im Einzelnen dargelegt, dass in diesen Entscheidungen die Verfassungsmäßigkeit einer Verteilung von Sitzen nach dem d"Hondt"schen Verfahren bestätigt worden sei.

    Die vom Verfassungsgerichtshof in der Entscheidung vom 15. Februar 1961 (VerfGH 14, 17/22 ff.) und vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof in der Entscheidung vom 20. Septem-ber 1977 (DVBl 1978, 139) angeführten Berechnungsbeispiele zeigten zudem, dass andere proportionale Verteilungssysteme ebenfalls Nachteile, besonders bezüglich einer nicht verhältnismäßigen Repräsentation kleiner Stimmenkontingente bei der Zuteilung von Sitzen, aufweisen könnten.

    Dieses Problem war bereits Gegenstand der Popularklageentscheidung vom 15. Februar 1961 (VerfGH 14, 17).

  • VerfGH Bayern, 24.04.1992 - 5-V-92

    Das Grundrecht der Wahlgleichheit umfaßt den gesamten Wahlvorgang einschließlich

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  • VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
    Obwohl das d'Hondt'sche Verfahren nicht zu mathematisch proporzgenauen Ergebnissen führt, hält es der BayVerfGH grundsätzlich mit dem Gebot der verbesserten Verhältniswahl (Art. 14 I 1 BayVerf.) für vereinbar (BayVerfGHE 14, 17 [22 f.]; 28, 222 [236 f.]; 39, 75 [77 f.]; BayVerfGH, BayVBl 1985, 115 ff.); die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 16, 130 [144]; BVerfGE 79, 169) stimmt damit überein.
  • VerfGH Bayern, 22.07.1993 - 9-VII-92

    Sitzverteilung nach d'Hondt in Bayern weiter verfassungsgemäß

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